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Häufig gestellte Fragen

Produktsicherheit – Zusammenarbeit mit dem Zoll

Wer Produkte in Deutschland bzw. der EU auf den Markt bringen will, muss sicherstellen, dass diese Produkte die europäischen Produktsicherheitsvorschriften erfüllen. Insbesondere von Verbraucherprodukten wird erwartet, dass sie gefahrlos verwendet werden können. Gefahren können zum Beispiel von verschluckbaren Kleinteilen bei Spielzeug oder durch Stromschläge bzw. Brandgefahr aufgrund von technischen Mängeln bei technischen Geräten oder Haushaltsgeräten ausgehen.

Ob ein Produkt den geltenden Anforderungen entspricht, lässt sich oft schon an bestimmten Kennzeichen auf dem Produkt oder der Verpackung erkennen. Dazu gehören vor allem das CE-Zeichen und das GS-Zeichen.

Sollte einem Produkt die Einfuhr beim Zoll verwehrt worden sein, so finden Sie im Folgenden Antworten zu den wichtigsten Fragen. Wenn die Antworten nicht ausreichen, so wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: Einfuhr@LDS.Sachsen.de

Fragen und Antworten

Warum wurde meine Sendung kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt auf Veranlassung des Zolls. Die Landesdirektion Sachsen wird vom Zoll als regionale Marktüberwachungsbehörde hinzugezogen.

Wieso werden identische Produkte auch von deutschen Händlern oder z. B. Amazon verkauft?

Die durchgeführte Kontrolle betrachtet nur den vorliegenden Artikel. Möglicherweise handelt es sich nur augenscheinlich um ein identisches Produkt. Der Importeur hat vielleicht Mängel am Produkt beseitigt. Es besteht leider auch die Möglichkeit, dass durch Händler innerhalb der EU mangelhafte Produkte angeboten werden.

Wieso haben Bekannte ein identisches Produkt erhalten ohne dass dieses kontrolliert wurde?

Es erfolgt keine vollständige Kontrolle aller Sendungen aus Drittländern durch den Zoll. Dass diese Produkte zugestellt wurden, muss daher nicht immer bedeuten, dass diese auch den Vorschriften entsprechen.

Ist die Maßnahme gegen mich als Verbraucher gerichtet?

Die Maßnahme – keine Freigabe Ihres Produktes durch den Zoll – ist nicht gegen Sie als Verbraucherin/Verbraucher gerichtet. Sie haben ein Recht auf ein Produkt, welches die EU-Anforderungen erfüllt. Durch die Nichtfreigabe durch den Zoll soll vielmehr verhindert werden, dass ein nicht konformes Produkt auf den europäischen Markt und in Ihren Haushalt/Ihr Unternehmen gelangt. Damit soll Schaden von Ihnen abgewendet werden (z. B. Verletzungsgefahr oder Brandgefahr). Die Maßnahme richtet sich daher ausschließlich gegen den Hersteller oder Händler des Produktes.

Welche Mängel hat das Produkt?

Die Marktüberwachungsbehörde stellt Ihnen zu Ihrem Produkt keinen vollständigen Mängelbericht aus. Sehr häufig fehlen bereits Name und Kontaktanschrift des Herstellers oder dessen EU-Bevollmächtigten sowie Sicherheitshinweise in deutscher Sprache.

Ist das Produkt gefährlich?

Ein nicht konformes Produkt ist nicht in jedem Fall gefährlich. Häufig sind bereits die Kennzeichnungen am Produkt, auf der Verpackung oder der Anleitung fehlerhaft. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich.

Ich bin ausgebildete Fachkraft. Kann ich das Produkt bekommen? 

Nein. Das Produkt muss die jeweiligen produktspezifischen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies ist unabhängig von der Qualifikation des Nutzers.

Das Produkt wird ausschließlich gewerblich verwendet. Kann ich es bekommen?

Nein. Jedes Produkt muss die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Der Hersteller oder Händler hat mir Unterlagen geschickt. Kann ich Ihnen diese zusenden?

Das Produkt wurde zur »Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr« angemeldet. Zum Zeitpunkt der Einfuhr müssen alle erforderlichen Unterlagen und Produktkennzeichnungen dem Produkt beiliegen bzw. am Produkt angebracht sein. Bitte reichen Sie Unterlagen nur nach Aufforderung ein.

Was passiert mit meiner Sendung nach erfolgter Kontrolle?

Wurde bei der Kontrolle ein Produkt als nicht konform bewertet, kann keine Einfuhr (Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr) erfolgen. Das zuständige Zollamt übergibt die komplette Sendung zurück an den Versanddienstleister zur Rücksendung an den Absender.

Ist die Kontrolle der Marktüberwachungsbehörde für mich als Empfänger kostenlos?

Ja.

Durch die Zollabweisung sind mir Kosten entstanden oder auch Einnahmen verloren gegangen. Kann ich diese Ansprüche geltend machen?

Nein.

Wie erfolgt die Rücksendung meines Produkts?

Durch denselben Versanddienstleister der das Produkt in die EU transportiert hat. Fragen zum Status der Rücksendung können nur vom Versanddienstleister beantwortet werden.

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